BEGUMED

BEGUMED Ulm GmbH
Söflingerstrasse 174/3
89077 Ulm

+49 (0) 731 1403340
+49 (0) 731 56025

Wer wir sind

Die BEGUMED Ulm ist ein Zusammenschluss erfahrener, zertifizierter Gutachtenspezialisten aus (fast) allen Bereichen der Medizin. Die BEGUMED Ulm ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Wir sind unabhängig, ggf. interdisziplinär und kompetent für Sie tätig. Wir sind Ihr Partner bei allen Fragen rund um die ärztliche Begutachtung.

Unabhängigkeit und Neutralität

Unabhängigkeit und Neutralität sind für uns die oberste Maxime unserer gutachterlichen Tätigkeit. Daher sind alle Gutachter im Hauptberuf als erfahrene ärztliche Direktoren*innen, leitende Oberärzte*innen oder niedergelassene Ärzte*innen tätig.

Eine wirtschaftliche Abhängigkeit von bestimmten Auftraggebern durch Rahmenverträge oder vertragliche Vereinbarungen besteht bei uns nicht. Auch sind wir nicht in Verbände, Interessensgemeinschaften oder Lobbyorganisationen eingebunden.

Wir arbeiten überwiegend im Bereich der Fragen ärztlicher Haftpflicht beziehungsweise der gutachterlichen Überprüfung möglichen ärztlichen Fehlverhaltens. Hier sind wir im Auftrag von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus dem gesamten Bundesgebiet tätig. Auch sind wir als gerichtlich bestellte Sachverständige in der Klärung von Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatzansprüchen beauftragt. Ein weiterer Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit ist die gerichtliche Klärung von Honoraransprüchen von Krankenhäusern und Krankenkassen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren.

Daneben gehören auch private Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften, insbesondere bei der Klärung der Anerkennung von Berufskrankheiten und deren Folgen, zu unseren Auftraggebern.

Die Vorteile

  • Begutachtung auf den Gebieten der Allgemeinmedizin, Unfallanalytik, Biomechanik, Chirurgie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Handchirurgie, Neurochirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Radiologie, Innere Medizin, Angiologie, Kardiologie, Hämatologie, Augenheilkunde, Anästhesiologie, Algesiologie, Controlling und DRG Kodierung aus einer Hand.
  • Einbestellung und Untersuchung des zu Begutachtenden zum frühest möglichen Zeitpunkt nach Beauftragung nach Möglichkeit an einem Tag, an dem alle für das Gutachten notwendigen Fachdisziplinen die Begutachtung durchführen.*
  • Es entfallen für Sie die zeitaufwändige Koordination und die Wartezeit bis zum Eintreffen aller Gutachten. Sie erhalten alle für den Patienten erstellten Gutachten auf einmal.
  • Die Liquidation der Gutachten erfolgt je nach Beauftragung entweder nach GOÄ, UV-GOÄ oder JVEG oder analog der Mustervereinbarung § 14 JVEG des Landes Baden-Württemberg, Bayern oder auch Hessen.

* Ausnahmen, bei umfangreichen Begutachtungen können auch mehrere Termine notwendig werden

Aktuell

Aktuelle Information zur Begutachtung bei Erkrankung

Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit – sollten Sie krank sein oder sich krank fühlen – die Begutachtung auch zu verschieben. Bitte klären Sie das zunächst mit dem Auftraggeber der Begutachtung oder Ihrem Rechtsanwalt*in und informieren Sie uns dann schriftlich, vorzugsweise per Mail. Wir werden Ihnen dann einen neuen Termin zusenden.

Bitte beachten Sie, dass wir Terminverschiebungen oder Terminabsagen immer schriftlich benötigen, da wir eine Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber haben.

Neue Termine müssen wir mit dem Fachgutachter abstimmen. Da unsere Fachgutachter in der Regel hauptberuflich klinisch tätig sind und wir keinen Zugriff auf deren private Kalender haben, können wir Ihnen am Telefon auch keine alternativen Termine mitteilen.

Weitere Hilfe für Jordanien

Das haschemitische Königreich Jordanien zählt zu den Ländern auf der Erde mit der höchsten Ertaubungsrate bei Kindern. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation ist es dem Land selbst nicht möglich, alle in Frage kommende, taub geborene Kinder so rechtzeitig zu operieren, dass eine Hörrehabilitation nach westlichen Maßstäben möglich ist. Bei taub geborenen Kindern besteht ein Zeitfenster bis zum 6. Lebensjahr. Danach werden die für das Hören nicht notwendigen Hirnareale durch andere Sinnesorgane besetzt und stehen für die Hörfunktion nicht mehr zur Verfügung.

Herr Prof. Dr. Tisch, der seit 10 Jahren mit Unterstützung des Vereins Support Ulm e.V. in Jordanien taube Kinder operiert und in die ohrchirurgische Ausbildung der jordanischen HNO-Ärzte eingebunden ist, war bisher 17. Mal in den letzten 10 Jahren vor Ort, um einerseits die Nachhaltigkeit des von ihm initiierten Cochlea-Implantatprojektes sicherzustellen und andererseits neue Patienten zu operieren. Ein neuer Termin für Implantationen ist für Ende 2024 vorgesehen.

Um das Projekt weiter betreiben zu können und um weiterhin taub geborenen Kindern die Chance auf ein weitgehend normales Leben zu ermöglichen, wird Herr Prof. Dr. Tisch mit Unterstützung des Vereins Support Ulm e.V. und des Bundeswehrkrankenhauses Ulm dieses Hilfsprojekt weiter mit voller Energie betreiben. Hierfür sind Spenden notwendig, um ausreichend finanzielle Mittel für die Zurverfügungstellung von Implantaten zu haben. Auch wir von der Firma BEGUMED werden dieses Projekt weiter begleiten und finanziell unterstützen.

Bei diesem Hilfsprojekt ist eine 100%ige Mittelverwendung sichergestellt. Jeder Euro, der für das Hörrehabilitationsprojekt Jordanien gespendet wird, kommt ausschließlich dem Projekt zu Gute. Herr Prof. Dr. Tisch wird auch weiterhin die Operationen persönlich durchführen und so eine optimale Mittelverwendung gewährleisten.

Wenn Sie uns bei diesem Hilfsprojekt unterstützen wollen, sprechen Sie uns bitte an. Auch für 2024 ist wieder geplant, tauben Kindern eine faire Chance im Leben zu geben.

Für Gutachtenpatienten(innen)

Wie kommen Sie zu uns?

Bei jedem Gutachter(in) ist die Möglichkeit hinterlegt, dass Sie sich mit Google Maps navigieren lassen. Bitte beachten Sie die aktuellen Datenschutzhinweise.

Alternativ können Sie natürlich auch die in der Einbestellung hinterlegten Adressen in Ihr Navigationssystem eingeben oder mit dem ÖNPV anreisen.

Ablauf der Begutachtung

Auf den folgenden Seiten wollen wir Sie über den Ablauf der Begutachtung informieren und Ihnen vorab erklären, wie die Begutachtung von uns für Sie organisiert wird.

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden seitens des Gerichts ein Beweisbeschluss erlassen. In diesem Beweisbeschluss, den die Anwälte beider Parteien vorher abgestimmt haben, wird ein Gutachter(in) oder ein bestimmtes Fachgebiet, in dem die Begutachtung durchgeführt werden soll, bestimmt.

Bitte beachten Sie: Die Firma BEGUMED ist lediglich die Organisationsplattform für die Koordination und Durchführung sowie für die Abrechnung der Gutachten. Der Gutachtenauftrag selbst wird selbstverständlich immer von einem persönlich beauftragten Gutachter(in) durchgeführt. Dies wäre auch rechtlich gar nicht anders möglich. Der beauftragte Gutachter(in) trägt auch die persönliche fachliche Verantwortung, was er mit seiner Unterschrift unter dem Gutachten auch nachweist.

Am Beginn eines Gutachtenauftrages ist häufig nicht ganz klar, was und in welchem Umfang durch welche Fachgebiete begutachtet werden muss. Daher kann es vorkommen, dass der Gutachtenauftrag zunächst aus ablauforganisatorischen Gründen an die Firma BEGUMED geschickt wird. Im Rahmen der ärztlichen Prüfung wird dann der medizinische Inhalt erfasst und ein Vorschlag zur Begutachtung unterbreitet. Wird diesem Vorschlag seitens des Auftraggebers zugestimmt, kommt es zur persönlichen Beauftragung der vorgeschlagenen Gutachter.

Wird also der Auftrag an die Firma BEGUMED erteilt, kommt die Akte per Post zu uns. Von uns wird dann der Gutachtenauftrag geprüft und mit dem zuständigen Fachgutachter(in) der Umfang der Begutachtung abgestimmt. Danach erfolgt in aller Regel nochmals eine schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Gericht, um den Umfang und die konkreten Begutachtungen, einschließlich der zu bestimmenden Gutachter(innen) mitzuteilen und bestimmen zu lassen.

Dies wird dann nochmals mit den Parteien kommuniziert, von uns benötigte Unterlagen werden angefordert und die Begutachtung geplant.

Nach Freigabe durch das Gericht wird dann der Begutachtungstermin(e) koordiniert und Ihnen und dem Gericht schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass zwischen dem ersten Beweisbeschluss und der Einbestellung aufgrund der oben beschriebenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen durchaus 2 – 3 Monate vergehen können.

Haben Sie Einbestellung erhalten, bitten wir Sie, diesen Termin am besten per Telefon oder E-Mail zu bestätigen und uns eine Kontakttelefonnummer mitzuteilen, damit wir Sie bei eintretenden Änderungen erreichen können.

Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich (gerne per E-Mail) mitzuteilen. Sie bekommen dann einen Alternativtermin zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf einer schriftlichen Absage bestehen müssen, eine telefonische Absage allein ist nicht ausreichend. Wir sind dem Auftraggeber natürlich auch Rechenschaft schuldig und müssen ggf. nachweisen, warum ein vorgeschlagener Termin nicht eingehalten wurde.

Sind mehrere Tage zur Begutachtung notwendig, können wir Ihnen bei einer Hotelempfehlung in Ulm gerne behilflich sein.

Am Begutachtungstag melden Sie sich bitte an den im Ablaufplan angegeben Stellen. Der Ablaufplan liest sich wie ein Stundenplan, d.h. sie müssen nur an den Stellen erscheinen, die hinter einer Uhrzeit aufgeführt sind.

Bitte beachten Sie, dass manche Begutachtungen relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Die nervenärztliche Begutachtung z.B. wird wegen der vielen notwendigen Untersuchungen in der Regel von uns mit 4 Stunden kalkuliert. Da wir möchten, dass Sie auch in der Zwischenzeit mal eine Tasse Kaffee trinken können und in Ruhe die nächste Begutachtung erreichen, sind die Zeitabstände großzügig kalkuliert. Eine Verkürzung dieser Zeitabstände ist weder möglich noch sinnvoll.

Im Vorfeld erhalten Sie von uns Fragebögen zugeschickt (hier nochmals zum Download) sowie die obligatorischen Datenschutzerklärungen. Bitte bringen Sie diese erst zur Begutachtung mit. Bitte schicken Sie uns diese Formulare nicht im Vorfeld zu. Die Originale bleiben bis zum letzten Termin der Begutachtung in Ihrer Hand. Die zuständigen Begutachtungsstellen machen entweder eine Kopie oder die Formulare werden digital erfasst. Behalten Sie die Originale also bitte immer bei sich.

Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie – auf Wunsch – eine Anwesenheitsbescheinigung.

Das oder die Gutachten werden direkt an den Auftraggeber, also das Gericht, geschickt. Ihre Anwältin (Anwalt) bekommt dann vom Gericht das oder die Gutachten zugeschickt. Eine Übermittlung der Gutachten an Sie direkt ist nicht statthaft.

Sollten weitere Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte – gerne auch im Vorfeld Ihrer Begutachtung – an.

Im Rahmen eines Versicherungsfalls werden seitens der Versicherung ein oder mehrere Gutachten beauftragt.

Bitte beachten Sie: Die Firma BEGUMED ist lediglich die Organisationsplattform für die Koordination und Durchführung sowie für die Abrechnung der Gutachten. Der Gutachtenauftrag selbst wird selbstverständlich immer von einem persönlich beauftragten Gutachter(in) durchgeführt. Dies wäre auch rechtlich gar nicht anders möglich. Der beauftragte Gutachter(in) trägt auch die persönliche fachliche Verantwortung, was er mit seiner Unterschrift unter dem Gutachten auch nachweist.

Am Beginn eines Gutachtenauftrages ist häufig nicht ganz klar, was und in welchem Umfang durch welche Fachgebiete begutachtet werden muss. Daher kann es vorkommen, dass der Gutachtenauftrag zunächst aus ablauforganisatorischen Gründen an die Firma BEGUMED geschickt wird. Im Rahmen der ärztlichen Prüfung wird dann der medizinische Inhalt erfasst und ein Vorschlag zur Begutachtung unterbreitet. Wird diesem Vorschlag seitens des Auftraggebers zugestimmt, kommt es zur persönlichen Beauftragung der vorgeschlagenen Gutachter.

Wird also der Auftrag an die Firma BEGUMED erteilt, kommt die Akte per Post zu uns. Von uns wird dann der Gutachtenauftrag geprüft und mit dem zuständigen Fachgutachter(in) der Umfang der Begutachtung abgestimmt. Sind Rückfragen zu klären wird dies schriftlich oder mündlich mit dem Auftraggeber kommuniziert.

Nach Freigabe wird dann der Begutachtungstermin(e) koordiniert und Ihnen und dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Auftrag und der Einbestellung aufgrund der oben beschriebenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen durchaus 1 – 2 Monate vergehen können.

Haben Sie Einbestellung erhalten, bitten wir Sie, diesen Termin am besten per Telefon oder E-Mail zu bestätigen und uns eine Kontakttelefonnummer mitzuteilen, damit wir Sie bei eintretenden Änderungen erreichen können.

Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich (gerne per E-Mail) mitzuteilen. Sie bekommen dann einen Alternativtermin zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf einer schriftlichen Absage bestehen müssen, eine telefonische Absage allein ist nicht ausreichend. Wir sind dem Auftraggeber natürlich auch Rechenschaft schuldig und müssen ggf. nachweisen, warum ein vorgeschlagener Termin nicht eingehalten wurde.

Sind mehrere Tage zur Begutachtung notwendig, können wir Ihnen bei einer Hotelempfehlung in Ulm gerne behilflich sein.

Am Begutachtungstag melden Sie sich bitte an den im Ablaufplan angegeben Stellen. Der Ablaufplan liest sich wie ein Stundenplan, d.h. sie müssen nur an den Stellen erscheinen, die hinter einer Uhrzeit aufgeführt sind.

Bitte beachten Sie, dass manche Begutachtungen relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Die nervenärztliche Begutachtung z.B. wird wegen der vielen notwendigen Untersuchungen in der Regel von uns mit 4 Stunden kalkuliert. Da wir möchten, dass Sie auch in der Zwischenzeit mal eine Tasse Kaffee trinken können und in Ruhe die nächste Begutachtung erreichen, sind die Zeitabstände großzügig kalkuliert. Eine Verkürzung dieser Zeitabstände ist weder möglich noch sinnvoll.

Im Vorfeld erhalten Sie von uns Fragebögen zugeschickt (hier nochmals zum Download) sowie die obligatorischen Datenschutzerklärungen. Bitte bringen Sie diese erst zur Begutachtung mit. Bitte schicken Sie uns diese Formulare nicht im Vorfeld zu. Die Originale bleiben bis zum letzten Termin der Begutachtung in Ihrer Hand. Die zuständigen Begutachtungsstellen machen entweder eine Kopie oder die Formulare werden digital erfasst. Behalten Sie die Originale also bitte immer bei sich.

Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie – auf Wunsch – eine Anwesenheitsbescheinigung.

Das oder die Gutachten werden direkt an den Auftraggeber, also die Versicherung, geschickt. Eine Übermittlung der Gutachten an Sie direkt ist nicht statthaft. Sie müssen das Gutachten über die Versicherung anfordern. Wir erklären immer unser Einverständnis mit diesem Vorgehen im Gutachten.

Sollten weitere Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte – gerne auch im Vorfeld Ihrer Begutachtung – an.

Im Rahmen eines Versicherungsfalls werden seitens der BG ein oder mehrere Gutachten beauftragt.

Bitte beachten Sie: Die Firma BEGUMED ist lediglich die Organisationsplattform für die Koordination und Durchführung sowie für die Abrechnung der Gutachten. Der Gutachtenauftrag selbst wird selbstverständlich immer von einem persönlich beauftragten Gutachter(in) durchgeführt. Dies wäre auch rechtlich gar nicht anders möglich. Der beauftragte Gutachter(in) trägt auch die persönliche fachliche Verantwortung, was er mit seiner Unterschrift unter dem Gutachten auch nachweist.

Am Beginn eines Gutachtenauftrages ist häufig nicht ganz klar, was und in welchem Umfang durch welche Fachgebiete begutachtet werden muss. Daher kann es vorkommen, dass der Gutachtenauftrag zunächst aus ablauforganisatorischen Gründen an die Firma BEGUMED geschickt wird. Im Rahmen der ärztlichen Prüfung wird dann der medizinische Inhalt erfasst und ein Vorschlag zur Begutachtung unterbreitet. Wird diesem Vorschlag seitens des Auftraggebers zugestimmt, kommt es zur persönlichen Beauftragung der vorgeschlagenen Gutachter.

Wird also der Auftrag an die Firma BEGUMED erteilt, kommt die Akte per Post zu uns. Von uns wird dann der Gutachtenauftrag geprüft und mit dem zuständigen Fachgutachter(in) der Umfang der Begutachtung abgestimmt. Sind Rückfragen zu klären wird dies schriftlich oder mündlich mit dem Auftraggeber kommuniziert.

Nach Freigabe wird dann der Begutachtungstermin(e) koordiniert und Ihnen und der BG schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Auftrag und der Einbestellung aufgrund der oben beschriebenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen durchaus 1 – 2 Monate vergehen können.

Haben Sie Einbestellung erhalten, bitten wir Sie, diesen Termin am besten per Telefon oder E-Mail zu bestätigen und uns eine Kontakttelefonnummer mitzuteilen, damit wir Sie bei eintretenden Änderungen erreichen können.

Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich (gerne per E-Mail) mitzuteilen. Sie bekommen dann einen Alternativtermin zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf einer schriftlichen Absage bestehen müssen, eine telefonische Absage allein ist nicht ausreichend. Wir sind dem Auftraggeber natürlich auch Rechenschaft schuldig und müssen ggf. nachweisen, warum ein vorgeschlagener Termin nicht eingehalten wurde.

Sind mehrere Tage zur Begutachtung notwendig, können wir Ihnen bei einer Hotelempfehlung in Ulm gerne behilflich sein.

Am Begutachtungstag melden Sie sich bitte an den im Ablaufplan angegeben Stellen. Der Ablaufplan liest sich wie ein Stundenplan, d.h. sie müssen nur an den Stellen erscheinen, die hinter einer Uhrzeit aufgeführt sind.

Bitte beachten Sie, dass manche Begutachtungen relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Die nervenärztliche Begutachtung z.B. wird wegen der vielen notwendigen Untersuchungen in der Regel von uns mit 4 Stunden kalkuliert. Da wir möchten, dass Sie auch in der Zwischenzeit mal eine Tasse Kaffee trinken können und in Ruhe die nächste Begutachtung erreichen, sind die Zeitabstände großzügig kalkuliert. Eine Verkürzung dieser Zeitabstände ist weder möglich noch sinnvoll.

Im Vorfeld erhalten Sie von uns Fragebögen zugeschickt (hier nochmals zum Download) sowie die obligatorischen Datenschutzerklärungen. Bitte bringen Sie diese erst zur Begutachtung mit. Bitte schicken Sie uns diese Formulare nicht im Vorfeld zu. Die Originale bleiben bis zum letzten Termin der Begutachtung in Ihrer Hand. Die zuständigen Begutachtungsstellen machen entweder eine Kopie oder die Formulare werden digital erfasst. Behalten Sie die Originale also bitte immer bei sich.

Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie – auf Wunsch – eine Anwesenheitsbescheinigung. Hiermit können Sie Ihre Aufwendungen (z.B. Fahrkosten) mit der BG abrechnen.

Das oder die Gutachten werden direkt an die BG geschickt. Eine Übermittlung der Gutachten an Sie direkt ist nicht statthaft. Sie müssen das Gutachten über die BG anfordern. Wir erklären immer unser Einverständnis mit diesem Vorgehen im Gutachten.

Sollten weitere Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte – gerne auch im Vorfeld Ihrer Begutachtung – an.