Erfahrene, zertifizierte Gutachten­spezialisten*innen

Die BEGUMED Ulm ist ein Zusammenschluss erfahrener, zertifizierter Gutachtenspezialisten*innen aus (fast) allen Bereichen der Medizin. Wir sind unabhängiginterdisziplinär und kompetent für Sie tätig bei Fragen ärztlicher Haftpflicht beziehungsweise der gutachterlichen

Überprüfung möglichen ärztlichen Fehlverhaltens. Alle Gutachter*innen sind im Hauptberuf als erfahrene ärztliche Direktoren*innen, leitende Oberärzte*innen oder niedergelassene Ärzte*innen tätig. Wir sind Ihr Partner bei allen Fragen rund um die ärztliche Begutachtung.

Aktuelle Hinweise

Grundsätzlich gelten derzeit keine speziellen Hygienemaßnahmen mehr zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Bitte beachten Sie aber, dass wir auch immuninkompetente und krebskranke Proband*innen begutachten. Sollten Sie erkältet sein oder sich krank fühlen, bitten wir Sie daher höflich, ggf. einen FFP2-Mundschutz zu tragen, um unser Personal und andere Proband*innen nicht zu gefährden.

  1. Eine Begleitperson ist bei der Begutachtung grundsätzlich möglich und erlaubt. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie eine Begleitperson mitbringen.
  2. Begleit-(Betreuungs-)Kinder sind grundsätzlich weiterhin nicht gestattet.

Wir danken herzlich für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne auch im Vorfeld der Begutachtung telefonisch zur Verfügung.

Ihr BEGUMED Team

Aktuell

Unabhängigkeit und Neutralität

Ihre Vorteile auf einen Blick

Begutachtung auf verschiedenen medizinischen Gebieten aus einer Hand durch ein erfahrenes Team von unabhängigen Ärzten.

Einbestellung und Untersuchung des zu Begutachtenden zum frühest möglichen Zeitpunkt nach Beauftragung, nach Möglichkeit an einem Tag.

Erstellung des Gutachtens innerhalb von vier Wochen nach Untersuchung des Patienten bzw. nach Eingang der Unterlagen.

Sie erhalten alle Gutachten auf einmal. Keine zeitaufwändige Koordination und Wartezeit bis zum Eintreffen aller Gutachten.

Die Liquidation der Gutachten erfolgt je nach Beauftragung entweder nach GOÄ, UV-GOÄ oder JVEG oder analog der Mustervereinbarung § 14 JVEG.