BEGUMED
BEGUMED Ulm GmbH
Söflingerstrasse 174/3
89077 Ulm
+49 (0) 731 1403340
+49 (0) 731 56025
BEGUMED Ulm GmbH
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Die BEGUMED Ulm GmbH ist ein Dienstleister für ärztliche Sachverständige. Wir stellen erfahrenen, zertifizierten Gutachterinnen und Gutachtern aus nahezu allen Fachgebieten der Medizin die Organisation für ihre Arbeit bereit: Untersuchungs- und Besprechungsräume, Terminkoordination, Sekretariats- und Schreibservice, Aktenverwaltung und Abrechnungsservice.
Die Gutachten selbst erstellen allein die jeweils beauftragten Sachverständigen, und zwar persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig. Auf Inhalt und Ergebnis einer Begutachtung nimmt die BEGUMED Ulm keinen Einfluss. Berührt eine Fragestellung mehrere Fachgebiete, koordinieren wir die Abstimmung zwischen den beteiligten Sachverständigen.
Unsere Organisationsabläufe sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert. So können sich die Sachverständigen auf ihre fachliche Arbeit konzentrieren, und Auftraggeber haben einen verlässlichen Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen rund um die ärztliche Begutachtung.
Unabhängigkeit und Neutralität sind die Grundlage jeder ärztlichen Begutachtung. Die Sachverständigen, deren Tätigkeit die BEGUMED Ulm organisatorisch unterstützt, arbeiten deshalb in der Regel im Hauptberuf als ärztliche Direktorinnen und Direktoren, leitende Oberärztinnen und Oberärzte oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Die BEGUMED Ulm hat keine Rahmenverträge oder sonstigen Vereinbarungen mit Auftraggebern, die eine wirtschaftliche Abhängigkeit begründen könnten. Sie ist außerdem weder in Verbände noch in Interessengemeinschaften oder Lobbyorganisationen eingebunden.
Die Sachverständigen werden überwiegend in Arzthaftungssachen tätig, also bei der gutachterlichen Prüfung eines möglichen ärztlichen Fehlverhaltens. Dazu werden sie von Land- und Oberlandesgerichten aus dem gesamten Bundesgebiet persönlich bestellt, auch zur Klärung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ein weiterer Schwerpunkt sind sozialgerichtliche Verfahren über Vergütungsansprüche zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.
Außerdem erstatten die Sachverständigen Gutachten für private Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften, insbesondere zur Anerkennung von Berufskrankheiten und deren Folgen.
Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit – sollten Sie krank sein oder sich krank fühlen – die Begutachtung auch zu verschieben. Bitte klären Sie das zunächst mit dem Auftraggeber der Begutachtung oder Ihrem Rechtsanwalt*in und informieren Sie uns dann schriftlich, vorzugsweise per Mail. Wir werden Ihnen dann einen neuen Termin zusenden.
Bitte beachten Sie, dass wir Terminverschiebungen oder Terminabsagen immer schriftlich benötigen, da wir eine Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber haben.
Neue Termine müssen wir mit dem Fachgutachter abstimmen. Da unsere Fachgutachter in der Regel hauptberuflich klinisch tätig sind und wir keinen Zugriff auf deren private Kalender haben, können wir Ihnen am Telefon auch keine alternativen Termine mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass wir auch immuninkompetente und krebskranke Proband*innen begutachten. Sollten Sie erkältet sein oder sich krank fühlen, bitten wir Sie daher höflich, ggf. einen FFP2-Mundschutz zu tragen, um unser Personal und andere Proband*innen nicht zu gefährden.
Wir danken herzlich für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne auch im Vorfeld der Begutachtung telefonisch zur Verfügung.
Ihr BEGUMED Team
Bei jedem Gutachter(in) ist die Möglichkeit hinterlegt, dass Sie sich mit Google Maps navigieren lassen. Bitte beachten Sie die aktuellen Datenschutzhinweise.
Alternativ können Sie natürlich auch die in der Einbestellung hinterlegten Adressen in Ihr Navigationssystem eingeben oder mit dem ÖNPV anreisen.
Auf den folgenden Seiten wollen wir Sie über den Ablauf der Begutachtung informieren und Ihnen vorab erklären, wie die Begutachtung von uns für Sie organisiert wird.
Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden seitens des Gerichts ein Beweisbeschluss erlassen. In diesem Beweisbeschluss, den die Anwälte beider Parteien vorher abgestimmt haben, wird ein Gutachter(in) oder ein bestimmtes Fachgebiet, in dem die Begutachtung durchgeführt werden soll, bestimmt.
Bitte beachten Sie: Die Firma BEGUMED ist lediglich die Organisationsplattform für die Koordination und Durchführung sowie für die Abrechnung der Gutachten. Der Gutachtenauftrag selbst wird selbstverständlich immer von einem persönlich beauftragten Gutachter(in) durchgeführt. Dies wäre auch rechtlich gar nicht anders möglich. Der beauftragte Gutachter(in) trägt auch die persönliche fachliche Verantwortung, was er mit seiner Unterschrift unter dem Gutachten auch nachweist.
Am Beginn eines Gutachtenauftrages ist häufig nicht ganz klar, was und in welchem Umfang durch welche Fachgebiete begutachtet werden muss. Daher kann es vorkommen, dass der Gutachtenauftrag zunächst aus ablauforganisatorischen Gründen an die Firma BEGUMED geschickt wird. Im Rahmen der ärztlichen Prüfung wird dann der medizinische Inhalt erfasst und ein Vorschlag zur Begutachtung unterbreitet. Wird diesem Vorschlag seitens des Auftraggebers zugestimmt, kommt es zur persönlichen Beauftragung der vorgeschlagenen Gutachter.
Wird also der Auftrag an die Firma BEGUMED erteilt, kommt die Akte per Post zu uns. Von uns wird dann der Gutachtenauftrag geprüft und mit dem zuständigen Fachgutachter(in) der Umfang der Begutachtung abgestimmt. Danach erfolgt in aller Regel nochmals eine schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Gericht, um den Umfang und die konkreten Begutachtungen, einschließlich der zu bestimmenden Gutachter(innen) mitzuteilen und bestimmen zu lassen.
Dies wird dann nochmals mit den Parteien kommuniziert, von uns benötigte Unterlagen werden angefordert und die Begutachtung geplant.
Nach Freigabe durch das Gericht wird dann der Begutachtungstermin(e) koordiniert und Ihnen und dem Gericht schriftlich mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem ersten Beweisbeschluss und der Einbestellung aufgrund der oben beschriebenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen durchaus 2 – 3 Monate vergehen können.
Haben Sie Einbestellung erhalten, bitten wir Sie, diesen Termin am besten per Telefon oder E-Mail zu bestätigen und uns eine Kontakttelefonnummer mitzuteilen, damit wir Sie bei eintretenden Änderungen erreichen können.
Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich (gerne per E-Mail) mitzuteilen. Sie bekommen dann einen Alternativtermin zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf einer schriftlichen Absage bestehen müssen, eine telefonische Absage allein ist nicht ausreichend. Wir sind dem Auftraggeber natürlich auch Rechenschaft schuldig und müssen ggf. nachweisen, warum ein vorgeschlagener Termin nicht eingehalten wurde.
Sind mehrere Tage zur Begutachtung notwendig, können wir Ihnen bei einer Hotelempfehlung in Ulm gerne behilflich sein.
Am Begutachtungstag melden Sie sich bitte an den im Ablaufplan angegeben Stellen. Der Ablaufplan liest sich wie ein Stundenplan, d.h. sie müssen nur an den Stellen erscheinen, die hinter einer Uhrzeit aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie, dass manche Begutachtungen relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Die nervenärztliche Begutachtung z.B. wird wegen der vielen notwendigen Untersuchungen in der Regel von uns mit 4 Stunden kalkuliert. Da wir möchten, dass Sie auch in der Zwischenzeit mal eine Tasse Kaffee trinken können und in Ruhe die nächste Begutachtung erreichen, sind die Zeitabstände großzügig kalkuliert. Eine Verkürzung dieser Zeitabstände ist weder möglich noch sinnvoll.
Im Vorfeld erhalten Sie von uns Fragebögen zugeschickt (hier nochmals zum Download) sowie die obligatorischen Datenschutzerklärungen. Bitte bringen Sie diese erst zur Begutachtung mit. Bitte schicken Sie uns diese Formulare nicht im Vorfeld zu. Die Originale bleiben bis zum letzten Termin der Begutachtung in Ihrer Hand. Die zuständigen Begutachtungsstellen machen entweder eine Kopie oder die Formulare werden digital erfasst. Behalten Sie die Originale also bitte immer bei sich.
Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie – auf Wunsch – eine Anwesenheitsbescheinigung.
Das oder die Gutachten werden direkt an den Auftraggeber, also das Gericht, geschickt. Ihre Anwältin (Anwalt) bekommt dann vom Gericht das oder die Gutachten zugeschickt. Eine Übermittlung der Gutachten an Sie direkt ist nicht statthaft.
Sollten weitere Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte – gerne auch im Vorfeld Ihrer Begutachtung – an.
Gutachten im Auftrag einer privaten Haftpflicht-/Unfall-/Rentenversicherung
Im Rahmen eines Versicherungsfalls werden seitens der Versicherung ein oder mehrere Gutachten beauftragt.
Bitte beachten Sie: Die Firma BEGUMED ist lediglich die Organisationsplattform für die Koordination und Durchführung sowie für die Abrechnung der Gutachten. Der Gutachtenauftrag selbst wird selbstverständlich immer von einem persönlich beauftragten Gutachter(in) durchgeführt. Dies wäre auch rechtlich gar nicht anders möglich. Der beauftragte Gutachter(in) trägt auch die persönliche fachliche Verantwortung, was er mit seiner Unterschrift unter dem Gutachten auch nachweist.
Am Beginn eines Gutachtenauftrages ist häufig nicht ganz klar, was und in welchem Umfang durch welche Fachgebiete begutachtet werden muss. Daher kann es vorkommen, dass der Gutachtenauftrag zunächst aus ablauforganisatorischen Gründen an die Firma BEGUMED geschickt wird. Im Rahmen der ärztlichen Prüfung wird dann der medizinische Inhalt erfasst und ein Vorschlag zur Begutachtung unterbreitet. Wird diesem Vorschlag seitens des Auftraggebers zugestimmt, kommt es zur persönlichen Beauftragung der vorgeschlagenen Gutachter.
Wird also der Auftrag an die Firma BEGUMED erteilt, kommt die Akte per Post zu uns. Von uns wird dann der Gutachtenauftrag geprüft und mit dem zuständigen Fachgutachter(in) der Umfang der Begutachtung abgestimmt. Sind Rückfragen zu klären wird dies schriftlich oder mündlich mit dem Auftraggeber kommuniziert.
Nach Freigabe wird dann der Begutachtungstermin(e) koordiniert und Ihnen und dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Auftrag und der Einbestellung aufgrund der oben beschriebenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen durchaus 1 – 2 Monate vergehen können.
Haben Sie Einbestellung erhalten, bitten wir Sie, diesen Termin am besten per Telefon oder E-Mail zu bestätigen und uns eine Kontakttelefonnummer mitzuteilen, damit wir Sie bei eintretenden Änderungen erreichen können.
Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich (gerne per E-Mail) mitzuteilen. Sie bekommen dann einen Alternativtermin zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf einer schriftlichen Absage bestehen müssen, eine telefonische Absage allein ist nicht ausreichend. Wir sind dem Auftraggeber natürlich auch Rechenschaft schuldig und müssen ggf. nachweisen, warum ein vorgeschlagener Termin nicht eingehalten wurde.
Sind mehrere Tage zur Begutachtung notwendig, können wir Ihnen bei einer Hotelempfehlung in Ulm gerne behilflich sein.
Am Begutachtungstag melden Sie sich bitte an den im Ablaufplan angegeben Stellen. Der Ablaufplan liest sich wie ein Stundenplan, d.h. sie müssen nur an den Stellen erscheinen, die hinter einer Uhrzeit aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie, dass manche Begutachtungen relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Die nervenärztliche Begutachtung z.B. wird wegen der vielen notwendigen Untersuchungen in der Regel von uns mit 4 Stunden kalkuliert. Da wir möchten, dass Sie auch in der Zwischenzeit mal eine Tasse Kaffee trinken können und in Ruhe die nächste Begutachtung erreichen, sind die Zeitabstände großzügig kalkuliert. Eine Verkürzung dieser Zeitabstände ist weder möglich noch sinnvoll.
Im Vorfeld erhalten Sie von uns Fragebögen zugeschickt (hier nochmals zum Download) sowie die obligatorischen Datenschutzerklärungen. Bitte bringen Sie diese erst zur Begutachtung mit. Bitte schicken Sie uns diese Formulare nicht im Vorfeld zu. Die Originale bleiben bis zum letzten Termin der Begutachtung in Ihrer Hand. Die zuständigen Begutachtungsstellen machen entweder eine Kopie oder die Formulare werden digital erfasst. Behalten Sie die Originale also bitte immer bei sich.
Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie – auf Wunsch – eine Anwesenheitsbescheinigung.
Das oder die Gutachten werden direkt an den Auftraggeber, also die Versicherung, geschickt. Eine Übermittlung der Gutachten an Sie direkt ist nicht statthaft. Sie müssen das Gutachten über die Versicherung anfordern. Wir erklären immer unser Einverständnis mit diesem Vorgehen im Gutachten.
Sollten weitere Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte – gerne auch im Vorfeld Ihrer Begutachtung – an.
Gutachten im Auftrag einer gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Im Rahmen eines Versicherungsfalls werden seitens der BG ein oder mehrere Gutachten beauftragt.
Bitte beachten Sie: Die Firma BEGUMED ist lediglich die Organisationsplattform für die Koordination und Durchführung sowie für die Abrechnung der Gutachten. Der Gutachtenauftrag selbst wird selbstverständlich immer von einem persönlich beauftragten Gutachter(in) durchgeführt. Dies wäre auch rechtlich gar nicht anders möglich. Der beauftragte Gutachter(in) trägt auch die persönliche fachliche Verantwortung, was er mit seiner Unterschrift unter dem Gutachten auch nachweist.
Am Beginn eines Gutachtenauftrages ist häufig nicht ganz klar, was und in welchem Umfang durch welche Fachgebiete begutachtet werden muss. Daher kann es vorkommen, dass der Gutachtenauftrag zunächst aus ablauforganisatorischen Gründen an die Firma BEGUMED geschickt wird. Im Rahmen der ärztlichen Prüfung wird dann der medizinische Inhalt erfasst und ein Vorschlag zur Begutachtung unterbreitet. Wird diesem Vorschlag seitens des Auftraggebers zugestimmt, kommt es zur persönlichen Beauftragung der vorgeschlagenen Gutachter.
Wird also der Auftrag an die Firma BEGUMED erteilt, kommt die Akte per Post zu uns. Von uns wird dann der Gutachtenauftrag geprüft und mit dem zuständigen Fachgutachter(in) der Umfang der Begutachtung abgestimmt. Sind Rückfragen zu klären wird dies schriftlich oder mündlich mit dem Auftraggeber kommuniziert.
Nach Freigabe wird dann der Begutachtungstermin(e) koordiniert und Ihnen und der BG schriftlich mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Auftrag und der Einbestellung aufgrund der oben beschriebenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen durchaus 1 – 2 Monate vergehen können.
Haben Sie Einbestellung erhalten, bitten wir Sie, diesen Termin am besten per Telefon oder E-Mail zu bestätigen und uns eine Kontakttelefonnummer mitzuteilen, damit wir Sie bei eintretenden Änderungen erreichen können.
Sollte der vorgeschlagene Termin nicht passen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich (gerne per E-Mail) mitzuteilen. Sie bekommen dann einen Alternativtermin zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf einer schriftlichen Absage bestehen müssen, eine telefonische Absage allein ist nicht ausreichend. Wir sind dem Auftraggeber natürlich auch Rechenschaft schuldig und müssen ggf. nachweisen, warum ein vorgeschlagener Termin nicht eingehalten wurde.
Sind mehrere Tage zur Begutachtung notwendig, können wir Ihnen bei einer Hotelempfehlung in Ulm gerne behilflich sein.
Am Begutachtungstag melden Sie sich bitte an den im Ablaufplan angegeben Stellen. Der Ablaufplan liest sich wie ein Stundenplan, d.h. sie müssen nur an den Stellen erscheinen, die hinter einer Uhrzeit aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie, dass manche Begutachtungen relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Die nervenärztliche Begutachtung z.B. wird wegen der vielen notwendigen Untersuchungen in der Regel von uns mit 4 Stunden kalkuliert. Da wir möchten, dass Sie auch in der Zwischenzeit mal eine Tasse Kaffee trinken können und in Ruhe die nächste Begutachtung erreichen, sind die Zeitabstände großzügig kalkuliert. Eine Verkürzung dieser Zeitabstände ist weder möglich noch sinnvoll.
Im Vorfeld erhalten Sie von uns Fragebögen zugeschickt (hier nochmals zum Download) sowie die obligatorischen Datenschutzerklärungen. Bitte bringen Sie diese erst zur Begutachtung mit. Bitte schicken Sie uns diese Formulare nicht im Vorfeld zu. Die Originale bleiben bis zum letzten Termin der Begutachtung in Ihrer Hand. Die zuständigen Begutachtungsstellen machen entweder eine Kopie oder die Formulare werden digital erfasst. Behalten Sie die Originale also bitte immer bei sich.
Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie – auf Wunsch – eine Anwesenheitsbescheinigung. Hiermit können Sie Ihre Aufwendungen (z.B. Fahrkosten) mit der BG abrechnen.
Das oder die Gutachten werden direkt an die BG geschickt. Eine Übermittlung der Gutachten an Sie direkt ist nicht statthaft. Sie müssen das Gutachten über die BG anfordern. Wir erklären immer unser Einverständnis mit diesem Vorgehen im Gutachten.
Sollten weitere Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte – gerne auch im Vorfeld Ihrer Begutachtung – an.